Tipps, wie Sie eine Kontrolle des Arbeitsinspektors straffrei überstehen
Meist steht der Arbeitsinspektor unangemeldet vor der Tür. Er hat die Aufgabe zu überprüfen ob die gesetzlichen Vorgaben zum Thema ArbeitnehmerInnenschutz in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Grundlage dafür bildet das Arbeitsinspektionsgesetz von 1993. Ziel ist es, dass die Arbeitnehmer so wirksam wie möglich geschützt werden, am Abend gesund nachhause kommen und am Ende des Berufslebens unbelastet in den Ruhestand gehen können.
Er darf
- Betriebe, Arbeitsstätten und Baustellen jederzeit auch unangekündigt betreten
- Mitarbeiter alleine befragen und schriftliche Auskünfte verlangen
- In Unterlagen Einsicht nehmen, die die Beschäftigung von Menschen oder die Arbeitssicherheit betreffen
- Von Arbeitsstoffen Proben entnehmen, Fotos machen, Untersuchungen veranlassen
Sie als Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tragen, dass die Betriebsräume, Arbeitsstellen sowie die Betriebseinrichtungen und Betriebsmittel den ArbeitsinspektorInnen jederzeit zugänglich sind!
Tipp! Sorgen Sie unbedingt vor, dass ein Stellvertreter dem Arbeitsinspektorat Auskünfte erteilen kann, sollten Sie im Unternehmen als Geschäftsführer bei einer Kontrolle nicht anwesend sein! Weiters müssen bei einer Kontrolle unbedingt (wenn vorhanden) Betriebsrat, Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräfte und ArbeitsmedizinerInnen verständigt werden!
- Unterlagen über Arbeitsräume, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe: zum Beispiel Betriebsanlagegenehmigung, Sicherheitsdatenblätter, Prüfnachweise
- Unterlagen zur Arbeitsplatzevaluierung: Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
Bereits ab dem ersten Mitarbeiter sind Sie als Dienstgeber dazu verpflichtet, die Gefahren am Arbeitsplatz zu evaluieren und die Mitarbeiter nachweislich über den Umgang mit den evaluierten Gefahren zu unterweisen. Nicht zu vergessen sind auch die psychischen Belastungen, denen in Zeiten von Burnout immer mehr Bedeutung zukommt - Dienstverträge (auch Lehrverträge oder Werkverträge), bzw. Dienstzettel
- Lohn-, Gehalts- und Urlaubslisten
- Aufzeichnungen, die aufgrund von Gesetzen zu führen sind
- Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Arbeitszeitgesetz
- Aufzeichnungen über die Beschäftigung während der Ruhezeiten und die gewährten Ersatzruhezeiten
- Verzeichnis der Jugendlichen nach dem Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz
Tipp! Diese Unterlagen müssen im Betrieb vor Ort zur Verfügung stehen! Stellen Sie sicher, dass auch die MitarbeiterInnen wissen, wo die Unterlagen zu finden sind. Wird eine Betriebskontrolle angekündigt, nehmen Sie sich am besten bereits im Vorhinein die Zeit zur Vorbereitung der Unterlagen.
Sie sind unsicher, ob Sie alle gesetzlichen Vorgaben korrekt erfüllen können? Schützen Sie sich vor Strafen und sichern Sie sich noch heute Ihren Termin!
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