Rechte, die Ihre Mitarbeiter in Zusammenhang mit der DSGVO haben
Sie war der Aufreger 2018 - die DSGVO. Mit 25.05.2018 trat sie in Kraft und kaum ein Stein ist auf dem anderen geblieben. Die Verunsicherung unter allen UnternehmerInnen war groß: wie sollte der Schutz der personenbezogenen Daten korrekt gewährleistet werden? Ein neuer Fokus sollte auf die Datensicherheit gelegt werden: das „Recht auf Vergessenwerden“ wurde gesetzlich verankert. Im öffentlichen Bereich war die Bestellung von Datenschutzbeauftragten verpflichtend. Aber auch in der Privatwirtschaft führte der erhöhte Strafrahmen von bis zu 20 Millionen Euro dazu, dass die Verantwortung über die Datensicherheit an Datenschutzbeauftragte ausgelagert wurde.
- Allgemeine Datenverarbeitung im Rahmen des Dienstverhältnisses
Verarbeitung und Übermittlung der Daten für die Lohn- und Gehaltsverrechnung und zur Einhaltung von Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten aufgrund von Gesetzen oder Normen, z.B. - Finanzamt
- Gebietskrankenkasse
- Arbeitsinspektorat
- Gerichte
- Gläubiger
- Datenverarbeitung für Zwecke der Verwaltung und Sicherheit des Systems
- Verwaltung von Benutzerkennzeichen
- Zuteilung von Hard- und Software an die Systembenutzer
- Veröffentlichung beruflicher Kontaktdaten im Intranet zur Kontaktaufahme durch Kollegen werden berufliche Kontaktdaten im Intranet veröffentlicht
- Veröffentlichung beruflicher Kontaktdaten auf der Firmen-Webseite
zur Kontaktaufahme durch Kunden und Lieferanten werden berufliche Kontaktdaten im Intranet veröffentlicht - Datenverarbeitung im Falle von Arbeitsrechtsstreitigkeiten
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen während oder nach dem Ende des Dienstverhältnisses werden alle notwendigen Daten an Rechtsvertreter und Gerichte übermittelt - Verarbeitung freiwilliger Angaben – Einwilligung
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Notfallkontakte
- Veröffentlichung von Fotos im Intranet und auf der Firmenhomepage
- Datenverarbeitung außerhalb der EU/EWR
Datenverarbeitung zum Teil auch außerhalt der EU/EWR - Speicherdauer
Speicherung der Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten - Rechte
Rechte auf - Auskunft
- Berichtigung
- Löschung
- Einschränkung
- Datenübertragbarkeit
- Widerspruch
Jetzt: Call to action
Sie möchten, dass die Leser mit Ihnen Kontakt aufnehmen, einen Termin vereinbaren, etwas downloaden, ein Produkt kaufen oder sonst eine Conversion durchführen? Dann ist dies der richtige Platz, um die Leser explizit dazu aufzufordern!
Jetzt loslegen »Unsere Besucher finden folgende Artikel ebenfalls interessant:
Vorbereitung Umstellung auf Lohn NTCS
Sie wollen nicht bis ins Jahr 2023 mit der Umstellung auf Lohn NTCS warten? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Als zertifizierte Lohn-STB-Klientenbetreuerin mit BMD NTCS kann ich Ihre Kanzlei und Ihre Klienten von Lohn [...]
weiterlesenTipps, wie Sie eine Kontrolle des Arbeitsinspektors straffrei überstehen
Meist steht der Arbeitsinspektor unangemeldet vor der Tür. Er hat die Aufgabe zu überprüfen ob die gesetzlichen Vorgaben zum Thema ArbeitnehmerInnenschutz in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Grundlage dafür bildet [...]
weiterlesen5 Dinge, die Sie spätestens wissen müssen, wenn Sie Ihren ersten Mitarbeiter einstellen
Ein schriftlicher Dienstvertrag ist zwar nicht Pflicht, wird aber aus Gründen der Beweisbarkeit dringend empfohlen. Sollte der Dienstvertrag nur mündlich vereinbart sein, sind Sie dennoch rechtlich verpflichtet [...]
weiterlesen